Das sind Neuigkeiten, über die wir uns sehr gefreut haben! Ab sofort können Patienten, die mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente einnehmen, ihre Medikation einmal jährlich in der Apotheke in der Tiefe analysieren lassen. Die privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür.
Bereits 2020 hatte Jens Spahn das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke auf den Weg gebracht. Er wollte, dass Patienten in den Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen, zu denen die Medikationsanalyse gehört, in Anspruch nehmen können. Eigentlich haben Versicherte bereits seit Jahresbeginn einen Anspruch darauf. So hatte es der Gesetzgeber im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben. Doch der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kamen zu keiner Einigung, was das Dienstleistungspaket und die damit verbundene Vergütung der Apotheken betrifft– letztlich musste nun die Schiedsstelle eine Entscheidung fällen. Und damit ist der Weg in den Apotheken für mehr Sicherheit im Rahmen der Arzneimitteltherapie jetzt frei!
Wir schließen uns der Meinung der ABDA an und finden, dass dies einen wirklichen Meilenstein in der Patientenversorgung vor Ort darstellt. Denn: Insgesamt 23 Prozent der Bundesbürger sind von Polymedikation betroffen (Quelle: Faktenblatt Polymedikation der ABDA), viele davon in der Altersklasse der über Siebzigjährigen. Bedingt durch den demografischen Wandel wird Polymedikation ein immer stärkeres Thema in der Bevölkerung. Viele der Betroffenen sind sich jedoch nicht bewusst, dass ihnen die dauerhafte Einnahme vieler Medikamente lanfristig schaden kann.
Jetzt kommt es auf jede einzelne Apotheke vor Ort an, sich für das Thema Medikationsanalyse stark zu machen und Polypharmazie-Patienten dafür zu sensibilisieren.